AirPlus

Tägliche News für die Travel Industry

24. August 2020 | 18:25 Uhr
Teilen
Mailen

Tunesien befreit Pauschalreisende von Testpflicht

Von der angekündigten Verpflichtung, vom 26. August an einen negativen PCR-Test bei der Einreise vorzulegen, sind Pauschalreisende aus Deutschland befreit, wenn sie neben der Einhaltung der üblichen Hygieneregeln "bei Ausflügen und dem Aufenthalt im Hotel unter Aufsicht ihrer Reiseleitung bleiben". Individualreisende müssen sich dem Test hingegen unterziehen.

Pauschalreisende, auch aus als "Liste orange“ eingestuften Ländern, seien von der Vorlage eines PCR-Tests befreit, wenn das Gesundheitsprotokoll eingehalten werde, teilt das Auswärtige Amt in seinem am Montag aktualisierten Reisehinweis mit. 

Damit ergänzt die Behörde den bereits bekannten Hinweis, dass vom 26. August an Deutschland von Tunesien in die "Liste orange“ eingestuft wird. Individualreisende müssen einen negativen PCR-Test vorlegen. Dieser darf bei Ankunft in Tunesien nicht älter als fünf Tage sein. Außerdem müssen Personen, die aus einem Land, das als "Liste orange“ eingestuft ist, sich in Heimquarantäne begeben, zunächst für sieben Tage, sofern ein weiterer negativer PCR-Test vorgelegt wird. Ansonsten ist eine insgesamt 14-tägige Heimquarantäne einzuhalten.

Ungeachtet der Tatsache, dass Tunesien vom Robert-Koch-Institut nicht als Risikogebiet eingestuft wird, warnt das Auswärtige Amt weiterhin vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Tunesien. Daher ist derzeit nicht von einem nennenswerten Zustrom deutscher Pauschalurlauber in das nordafrikanische Land auszugehen.

Kennen Sie schon den täglichen Podcast von Reise vor9? Alles Wichtige für Reiseprofis in drei Minuten. Einfach mal reinhören:

Sie haben der Darstellung dieses Inhalts nicht zugestimmt. Mit Ihrer Erlaubnis wird der Inhalt angezeigt. Dann werden bestimmte Daten an eine dritte Partei übermittelt.

Zeige Podigee-Inhalte Podigee-Inhalte ausblenden
Anzeige Reise vor9