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6. Mai 2019 | 07:00 Uhr
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Mailen

US-Kuba-Politik bringt erste Klagen gegen Tourismusfirmen

Seit dem 2. Mai können Exilkubaner in den USA gegen Personen oder Firmen, die in Kuba aktiv sind, klagen, wenn ihr Besitz im Zuge der Revolution 1959 konfisziert wurde. Erste Klageandrohungen sind nun gegen die Reederei Carnival und die Hotelkette Meliá publik geworden.

Havanna

Straßenszene in Havanna

Eine Familie ehemaliger kubanischer Großgrundbesitzer droht dem Hotel-Konzern Meliá mit einem Prozess, weil sich deren Hotels auf Territorien befinden, die von den Revolutionären um Fidel Castro  enteignet worden waren. Im Fall der Reederei Carnival beansprucht das Unternehmen Havana Docks mit Sitz in Miami, Besitzer des Kreuzfahrtterminals in der kubanischen Hauptstadt zu sein. Dieses Terminal, das nun von Carnival genutzt werde, habe das Unternehmen von 1917 bis zur Enteignung im Jahr 1960 besessen. Carnival habe von der Eigentümerschaft der Anlage durch die kubanische Regierung "profitiert" und solle das Unternehmen dafür mit einer nicht genannten Summe entschädigen.

Hintergrund der Klagen ist das dritte Kapitel des sogenannten Helms-Burton-Gesetzes. Dieses wurde bereits 1996 verabschiedet und sollte vermeiden, dass Unternehmen mit der kubanischen Regierung Geschäfte auf der Basis enteigneter Besitztümer machen. Doch das Inkrafttreten des umstrittenen dritten Teils war bislang durch alle US-Präsidenten ausgesetzt worden, der letzte US-Präsident Barack Obama hatte zudem eine Entspannungspolitik gegenüber Kuba vorangetrieben. Seit dem Amtsantritt Donald Trumps verschärfte sich die Kuba-Politik der Vereinigten Staaten dann wieder deutlich. Die Inkraftsetzung des dritten Kapitels des Helms-Burton-Gesetzes ist Teil einer Kampagne, mit der Kuba isoliert und unter Druck gesetzt werden soll.

Die Liste der Unternehmen, die von einer möglichen Klagewelle in den USA betroffen sind, ist lang. Neben Kreuzfahrtreedereien, Reiseveranstaltern und Hotelunternehmen könnten dazu auch Fluggesellschaften zählen.

Christian Schmicke

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