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19. Mai 2020 | 17:00 Uhr
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Wie die deutschen Flughäfen wieder Fahrt aufnehmen wollen

Maskenpflicht an bestimmten Punkten, entzerrte und daher langsamere Abläufe, aber vorerst keine Medizin-Checks sieht ein Leitfaden vor, den der Branchenverband ADV vorgestellt hat. Die Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist je nach Bundesland unterschiedlich geregelt.

Flughafen München, Terminal 2

Die Flughäfen, hier das Terminal 2 am Münchener Airport, müssen sich beim Neustart mit weniger Kapazität begnügen

"Alle Rei­sen­den sol­len wis­sen, dass sie kei­nem höhe­ren Anste­ckungs­ri­siko aus­ge­setzt sind als in jedem Nah­ver­kehrs­zug oder einer Stra­ßen­bahn. Gleich­zei­tig ist aber auch jeder auf­ge­ru­fen, sei­nen Bei­trag zu leis­ten und die Hygiene- und Abstands­re­ge­lun­gen zu befol­gen", wünscht sich ADV-Hauptgeschäftsführer Ralph Bei­sel.

Unter anderem sieht der Plan neben umfassenden Informationen die Abstands­wah­rung von 1,5 Metern „in allen Berei­chen“ vor, "wo mög­lich". Das Tragen eines Mund-/Nasenschutzes solle vor allem in den Berei­chen vorgeschrieben sein, in denen die erfor­der­li­che Abstands­wah­rung nicht mög­lich ist. Ple­xi­glas­schei­ben dienen als Trenn­wand, wo erfor­der­lich. Die Abfer­ti­gung von Flug­zeu­gen an solle nicht mit Busfahrten, sondern in Gebäu­de­po­si­tio­nen erfolgen, sofern dies betrieb­lich umsetz­bar sei.

Wo sie nötig sind, soll die Aus­las­tung der Busse auf dem Vor­feld reduziert werden. Bus­fah­rer erhielten die Anweisung, die Pas­sa­giere nur in klei­nen Grup­pen aus­stei­gen zu las­sen, heißt es. Boarding und Deboar­ding­ sollen in enger Koope­ra­tion mit den Air­lines entzerrt werden. Bei Umsetzung der Vorschläge verliere die Infrastruktur 20 bis 50 Prozent ihrer Leistungsfähigkeit, heißt es von der ADV, es könnte also nur noch die Hälfte der früheren Passagierzahl abgefertigt werden.

Gegenüber der Nachrichtenagentur „DPA“ räumte Beisel ein, dass es an deutschen Flughäfen bislang keine einheitliche Pflicht zum Tragen eines Mund-Nase-Schutzes in den Terminals gibt. Bislang hätten dies nur die Länder Berlin, Bayern, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen für den gesamten Flughafen angeordnet. In den übrigen Ländern herrsche bislang nur ein Gebot beziehungsweise eine Tragepflicht an den Punkten Luftsicherheitskontrolle und Gepäckrückgabe. Er sei aber optimistisch, dass die anderen Länder nachziehen, so Beisel.

Weiter wenden sich die deutschen Flughäfen gegen Medizin-Checks beim Ein- oder Aussteigen. Wärmebildkameras oder Fiebermessungen seien nicht geeignet, Träger des Coronavirus zu identifizieren, heißt es unter Berufung auf Fachuntersuchungen. Sollten Checks behördlich angeordnet werden, würden die Flughäfen Fragebögen bevorzugen, die von den Passagieren auszufüllen wären.

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