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25. November 2013 | 10:26 Uhr
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Bei privaten Produkt-Posts von Mitarbeitern

Bei privaten Produkt-Posts von Mitarbeitern gilt Wettbewerbsrecht: Wer zum Beispiel auf seiner Facebook-Seite Dienste und Waren seines Arbeitgebers anpreist, tut ihm mitunter keinen Gefallen. Bei Verstößen gegen Informations-pflichten droht dem Unternehmen eine Abmahnung. Firmen sollten Vorgaben in Social Media-Richtlinien regeln. lead-digital.de

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