Bei privaten Produkt-Posts von Mitarbeitern
Bei privaten Produkt-Posts von Mitarbeitern gilt Wettbewerbsrecht: Wer zum Beispiel auf seiner Facebook-Seite Dienste und Waren seines Arbeitgebers anpreist, tut ihm mitunter keinen Gefallen. Bei Verstößen gegen Informations-pflichten droht dem Unternehmen eine Abmahnung. Firmen sollten Vorgaben in Social Media-Richtlinien regeln. lead-digital.de