BGH urteilt wegen Auto-Vervollständigung gegen Google:
BGH urteilt wegen Auto-Vervollständigung gegen Google: Die Karlsruher Richter stellten fest, dass durch die sogenannten Autocomplete-Vorschläge bei der Suche die Persönlichkeitsrechte des klagenden Unternehmers verletzt worden seien. Die Google-Suchmaske hatte u.a.die Begriffe "Scientology" und "Betrug" in Verbindung mit seinem Namen angezeigt. tagesschau.de