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15. Mai 2013 | 17:34 Uhr
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BGH urteilt wegen Auto-Vervollständigung gegen Google:

BGH urteilt wegen Auto-Vervollständigung gegen Google: Die Karlsruher Richter stellten fest, dass durch die sogenannten Autocomplete-Vorschläge bei der Suche die Persönlichkeitsrechte des klagenden Unternehmers verletzt worden seien. Die Google-Suchmaske hatte u.a.die Begriffe "Scientology" und "Betrug" in Verbindung mit seinem Namen angezeigt. tagesschau.de

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