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12. April 2019 | 07:00 Uhr
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Mailen

Die Krux bei Online-Buchungen und E-Tickets

Ist der Handyakku leer und der Buchungscode deswegen nicht sichtbar, lassen die Airlines den Passagier auf Vorlage des Passes oftmals noch an Bord. Bei der Bahn gilt jedoch jeder als Schwarzfahrer, der sein Smartphone-Ticket nicht zeigen kann, ist er doch selbst dafür verantwortlich, einen gültigen Fahrschein vorzuweisen. Und das Widerrufsrecht gilt bei Kaufverträgen, nicht jedoch für Hotelübernachtungen. Süddeutsche

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