Domains entscheiden bei Streit über Gerichtsstand:
Domains entscheiden bei Streit über Gerichtsstand: Wer mit Endungen .com oder .eu auf Kundenfang geht, muss bei Ärger im Herkunftsland des Kunden vor Gericht, entschied der EuGH. Bei Länder-Domains gilt dagegen der Gerichtsstand des Anbieters. travel-one.net