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10. Dezember 2010 | 21:11 Uhr
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Domains entscheiden bei Streit über Gerichtsstand:

Domains entscheiden bei Streit über Gerichtsstand: Wer mit Endungen .com oder .eu auf Kundenfang geht, muss bei Ärger im Herkunftsland des Kunden vor Gericht, entschied der EuGH. Bei Länder-Domains gilt dagegen der Gerichtsstand des Anbieters. travel-one.net