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23. Juli 2018 | 10:26 Uhr
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GDS-Lobbyorganisation geht weiter gegen Lufthansa-Gebühr

Die European Technology & Travel Services Association (ETTSA) hatte Ende Mai von der EU-Kommission für ihre Klage gegen die GDS-Gebühr der Lufthansa-Gruppe eine Abfuhr erteilt bekommen. Zuvor hatte sich die Kommission rund drei Jahre Zeit damit gelassen, zu prüfen, ob die Gebühr gegen den Code of Conduct, also den EU-Verhaltenskodex zu Computerreservierungssystemen, verstößt. Nun hat die ETTSA bei der "Europäischen Ombudsfrau" Emily O’Reilly offiziell Beschwerde gegen die Entscheidung der EU-Kommission eingelegt. Aufgabe der Bürgerbeauftragten ist es, Privatpersonen, Unternehmen und Organisationen bei Problemen mit Verwaltungseinrichtungen der EU zu unterstützen.

Keine Entscheidung über Rechtmäßigkeit

In einer Mitteilung stützt sich die ETTSA darauf, dass die Kommission keineswegs festgestellt habe, dass die 2015 eingeführte GDS-Gebühr der Lufthansa, der später weitere vergleichbare Gebühren der British-Airways- und Iberia-Mutter IAG sowie von Air France-KLM folgten, rechtskonform sei. Sie hatte sich vielmehr auf den Standpunkt zurückgezogen, dass der Verhaltenskodex ohnehin nicht mehr die Realität abbilde und vermutlich überarbeitet werden müsse.

Das, so die ETTSA, sei nach mehr als 30-monatiger Prüfung zu wenig. Die Kommission könne sich nicht auf mögliche künftige Änderungen des bestehenden Codes of Conduct stützen, ohne das Verhalten von Lufthansa auf seine Übereinstimmung mit dem aktuellen EU-Recht zu überprüfen. Das Vorgehen der EU-Kommission sei besorgniserregend, so der IT-Verband. Sie lasse Lufthansa damit unfaire Praktiken durchgehen, die der Schwächung unabhängiger und neutraler Vertriebskanäle dienen solle. Das sei schlecht für die Industrie, den Wettbewerb und den allgemeinen Respekt gegenüber dem EU-Recht.

Christian Schmicke

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