Google verletzt mit Thumbnails von Bildern keine Urheberrech
Google verletzt mit Thumbnails von Bildern keine Urheberrechte. Wer die Suchmaschine auf seine Seite lässt, darf sich hinterher nicht beklagen, wenn die Inhalte im Daumenformat in der Trefferliste auftauchen, entschied der BGH. heise.de, internetworld.de, juris.bundesgerichtshof.de