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21. Dezember 2015 | 16:08 Uhr
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Mailen

Keine ungefragte E-Mail-Werbung an Kunden

Keine ungefragte E-Mail-Werbung an Kunden: Der BGH gab einem Kläger Recht, der seiner Versicherung per Mail mitgeteilt hatte, dass er keine Werbung bekommen wolle. Wer künftig dagegen verstößt, dem droht ein hohes Ordnungsgeld. Handelsblatt

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