Keine ungefragte E-Mail-Werbung an Kunden
Keine ungefragte E-Mail-Werbung an Kunden: Der BGH gab einem Kläger Recht, der seiner Versicherung per Mail mitgeteilt hatte, dass er keine Werbung bekommen wolle. Wer künftig dagegen verstößt, dem droht ein hohes Ordnungsgeld. Handelsblatt