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12. September 2013 | 16:32 Uhr
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Portale dürfen keine voreinge­stellten Ver­si­cherungen

Portale dürfen keine voreinge­stellten Ver­si­cherungen anbieten: Das Landgericht Hamburg bestätigte in einem Urteil gegen Billigfluege.de erneut, dass die Opt-out-Lösung unzulässig ist. business-on.de

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