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3. März 2016 | 09:00 Uhr
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Raubkopien als Kündigungsgrund

Wer illegal vervielfältigte Inhalte, wie Musik oder Filme, auf dem Firmencomputer speichert, muss mit einer fristlosen Entlassung rechnen. Und zwar auch wenn der Arbeitgeber die private Internetnutzung gestattet hat. Das hat jüngst das Bundesarbeitsgericht entschieden. Karrierebibel

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