Tägliche News für die Travel Industry

7. Juni 2013 | 11:59 Uhr
Teilen
Mailen

Schleichwerbung im Social Web ist verboten:

Schleichwerbung im Social Web ist verboten: Abmahnungen für gekaufte Bewertungen können 2.000 Euro kosten. Wirtschaftliche Vorteile wie Rabatte und Verlosungen oder das Filtern von Kundenmeinungen verstoßen gegen den Wettbewerb. Bezahlte Blogposts oder Tweets müssen erkennbar sein. t3n.de

Anzeige