Technik-Dienstleister nutzen neues Reiserecht zum
Mit Spannung wird erwartet, ob touristischen IT-Anbieter die neuen Prozesse, die im Zuge des Inkrafttretens des neuen Reiserechts am 1. Juli erforderlich werden, rechtzeitig in den Griff bekommen. Unterdessen gerät die Debatte um den richtigen Zeitpunkt für die Ausgabe der vorvertraglichen Kundeninformation immer mehr zum Schlagabtausch. Den hatte sich zunächst Bewotec-Chef Bernhard Koller mit dem DRV geliefert, indem er erklärte, es sei früh genug, die Information zusammen mit der Reisebestätigung herauszugeben, was der Verband prompt bestritt.
Mehrere Lösungswege
Mittlerweile hat Koller klargestellt, dass er den von ihm beschriebenen Weg zwar nach wie vor für richtig hält, das Bewotec-System Myjack biete Reisebüros aber mehrere Möglichkeiten, die Formulare herauszugeben. So könne die Herausgabe auch mit der Anmeldung vor der sogenannten „Aktion B“ erfolgen. Sobald der Kunde seine Bereitschaft zur Buchung bestätigt habe, könne der Verkäufer aus einer Buchungsanfrage einen Angebotsvorgang und daraus eine Reiseanmeldung erstellen, um dann das Formblatt und die Einreisebedingungen auszuhändigen. Auch die Aushändigung des Formblatts ohne vorherige Erstellung der Reiseanmeldung sei möglich, wenngleich sie den Nachteil habe, dass bei X-Buchungen der Nachweis fehlt, wenn der Kunde nach der Buchung nicht unterschreiben möchte. Den von ihm bevorzugten Weg der Herausgabe mit den Reiseunterlagen würden allerdings „alle Großkunden“ von Bewotec wählen, legt Koller nach.
Abteilung Attacke
Unterdessen hat sich auch der Chef der Techniksparte des Schmetterling-Reisebüroverbundes Schmetterling Technology, Ömer Karaca, zu Wort. Ohne Bewotec explizit zu nennen, kritisiert er: „Es scheint, als verfolge jeder große touristische Technikanbieter seinen eigenen Mythos zur technischen Umsetzung der Pauschalreiserichtlinie, vor allem in Bezug auf den Zeitpunkt der Formblattausgabe.“ Dabei priesen Softwareanbieter „nicht ausreichende Systeme als die ultimative Branchen-Lösung an oder interpretieren das neue Reiserecht falsch“.
Dass Karaca davon überzeugt ist, die Sache mit dem eigenen Unternehmen im Griff zu haben, versteht sich von selbst. „Für diese gesetzliche Anpassung haben wir in all unseren Technikprodukten smarte, produktübergreifende und in der Praxis einsetzbare Lösungen integriert. Unsere IT-Produkte sind nicht nur als Single-Lösung PRRL-konform, sondern auch übergreifend und verzahnt“, lobt er die eigene Lösung. Die Schmetterling -Lösung sei nicht nur „die einzige Software, die das automatische Erstellen der Formblätter im Beratungsprozess integriert hat“, sondern biete neben digitalen Unterschriftsmöglichkeiten auch hinterlegte Formulare und Sicherungsscheine sowie die Archivierung mit vollständiger Revisionssicherheit.
Den Anbietern ist offenbar klar, dass ihre Performance im Zuge des neuen Reiserechts für sie zum entscheidenden Wettbewerbsfaktor werden kann. Ob dabei am Ende diejenigen die Nase vorn haben, die am lautesten klappern, wird sich zeigen.
Christian Schmicke