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20. Januar 2014 | 12:04 Uhr
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Unternehmen können für Vergehen von Affiliates haften:

Unternehmen können für Vergehen von Affiliates haften: Werden von einem Werbepartner etwa "Tippfehler-Domains" eingerichtet, um Traffic von der Website der Konkurrenz abzuziehen, ist dieses sogenannte "Typosquatting" laut OLG Köln eine gezielte Behinderung, für die auch der Anbieter gerade stehe muss. lead-digital.de