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5. Juli 2018 | 14:28 Uhr
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Zwei von drei Urlaubern nutzen Reise-Apps

Egal ob Blogs, Karten, Wetterdienste, Währungsrechner, Restaurantfinder, Übersetzer oder Knigge für das Reiseland – mobile Apps sind bei vielen Deutschen auf dem Smartphone oder Tablet mit im Gepäck. Der IT-Branchenverband Bitkom hat Urlaubern in Sachen App-Nutzung auf den Zahn gefühlt. Welches sind die wichtigsten Applikationen, und wie viele kommen unterwegs zum Einsatz?

Bei der bundesweiten Umfrage kam heraus, dass zwei von drei Deutschen grundsätzlich Reise-Apps nutzen. Bei 57 Prozent kommen im Urlaub Wetter-Apps zum Einsatz, 39 Prozent verwendeten bereits Übersetzungs-Apps. Anwendungen zur Navigation am Zielort haben 29 Prozent der Reisenden schon einmal im Urlaub eingesetzt.

Apps zur Reiseplanung mit Potenzial

Viel Potenzial sieht der Branchenverband noch für Apps zur Reiseplanung, wie etwa Google Trips oder Tripwolf sowie Reiseführer-Apps von Verlagen, die bislang lediglich jeweils 15 Prozent der Befragten auf dem Handy dabei haben. Apps der Reiseziele selbst, also etwa Smartphone-Apps einer bestimmten Stadt zur Erkundung der Viertel oder auch Anwendungen zur Buchung von Unterkünften, nutzen zehn Prozent aller Urlauber. Im Schnitt haben App-Nutzer drei urlaubsrelevante Anwendungen auf ihrem Smartphone oder Tablet installiert. Knapp jeder Dritte gibt sogar an, vier und mehr urlaubsbezogene Applikationen auf seinen mobilen Endgeräten zu nutzen. Knapp jeder Fünfte (19%) verwendet dagegen gar keine Reise-App im Urlaub. Weitere 15 Prozent sind nicht im Besitz eines Smartphones oder Tablets.

Wichtig für den Erfolg der digitalen Helfer sei trotz des Wegfalls der Roaming-Gebühren innerhalb der EU, dass sie auch offline funktionieren, heißt es von Bitkom. Das könne für Urlauber gerade bei Übersee-Reisen oder in ländlichen Regionen, hilfreich sein und erspare die Internetsuche sowie mögliche Zusatzkosten auf Fernreisen. Bitkom rät, vor Auslandsaufenthalten den eigenen Vertrag zu prüfen. Bei der Nutzung von Daten-Flatrates könne es im Ausland je nach Vertragsbedingungen Einschränkungen geben.

SSB

 

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