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13. August 2015 | 13:03 Uhr
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Abbruch bei Teilausfall einer Rundreise gerechtfertigt:

Abbruch bei Teilausfall einer Rundreise gerechtfertigt: Auf einem Australien-Trip fand eine für die ersten Tage geplante Busfahrt nicht statt. Die Alternative lehnten die Kunden ab und flogen heim. Das Landgericht Frankfurt sprach ihnen volle Erstattung und Entschädigung für nutzlos aufgewandte Urlaubszeit zu. Open PR

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