Eine Reisende hatte die Kreuzfahrt „Weltenbummler Kanaren, Südafrika & Mauritius" mit Aida Prima gebucht, eine 46-tägige Route von Hamburg nach Dubai für 8.060 Euro. Die Fahrt sollte am 19. Oktober 2026 starten und diente Aida zugleich als Positionierungsfahrt für die Wintersaison in Dubai.
Doch nach den erneuten militärischen Auseinandersetzungen im Nahen Osten Ende Februar 2026 strich die Reederei die Reise am 13. März 2026 vollständig. Wie man heute weiß, die absolut richtige Entscheidung. Die Reederei erstattete der Kundin die Anzahlung und bot eine Umbuchung sowie 200 Euro Bordguthaben an. Die Kundin lehnte ab und verlangte mit Unterstützung eines Anwalts Schadensersatz und bekam nun vor Gericht Recht.
Gericht: Nur zwei von 46 Reisetagen betroffen
Laut dem Urteil vom 16. Oktober 2026 (Az. 66 C 314/26) erkannte das Gericht die Sicherheitslage im Nahen Osten zwar als außergewöhnlichen Umstand an. Dieser müsse aber geeignet sein, die gesamte Reise zu vereiteln, was hier „gerade nicht" der Fall gewesen sei. Nach Auffassung der Richter hätten lediglich die letzten beiden Reisetage nicht durchgeführt werden können, heißt es. Die vorherige Station Muscat im Oman, der drittletzte Stopp, wäre problemlos erreichbar gewesen und verfüge über einen internationalen Flughafen für die Rückreise.
Das Gericht sprach in Folge dieser Abwägung dem Kunden 50 Prozent des Reisepreises als Entschädigung zu. Den Einwand, die Absage sei bereits sieben Monate vor Abfahrt erfolgt, ließ es nicht gelten: Bei einer 46-tägigen Kreuzfahrt zu diesem Preis beginne die Urlaubsfreude bereits mit der Buchung.
Aida will sich gegen das Amtsgerichtsurteil zu Wehr setzen
Das Urteil dürfte bei Aida Cruises auf wenig Verständnis stoßen. Zwar hat es als Amtsgerichtsentscheidung keine Bindungswirkung für andere Gerichte. Gleichwohl ist bemerkenswert, dass die Richter die operative Komplexität einer Schiffspositionierung nicht gewürdigt haben. Das Gericht konzentrierte sich stattdessen auf die Frage, ob einzelne Häfen noch ansteuerbar gewesen wären, und stellte die Enttäuschung des Reisegastes erkennbar über die wirtschaftlichen Zwänge des Veranstalters.
Entsprechend beabsichtigt Aida auch nicht, das Urteil in dieser Form zu akzeptieren. "Wir haben die Entscheidung des Amtsgericht Stade vom 16. Oktober 2026 zur Kenntnis genommen. Aida vertritt in zentralen Aspekten jedoch eine abweichende Auffassung, so dass wir nach sorgfältiger Auswertung der Urteilsbegründung weitere rechtliche Schritte einleiten werden", erklärte ein Unternehmenssprecher gegenüber Reise vor9.
Pascal Brückmann
