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5. Februar 2026 | 07:00 Uhr
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Airline haftet für Aussagen im Callcenter

Icon Recht

Nach einer Flugannullierung dürfen Passagiere auf Auskünfte im Callcenter der Airline vertrauen. Sind diese falsch, haftet die Fluggesellschaft für daraus entstehende Kosten, etwa für selbst gebuchte Ersatzflüge. Das stellt ein Hinweisbeschluss des OLG Frankfurt klar. Die Airline zog daraufhin ihre Berufung zurück und musste rund 15.000 Euro erstatten. LTO

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