In dem konkreten Fall hatte ein Kunde einen Flug vom Allgäu-Airport in Memmingen nach Kreta gebucht, zum Preis von 27,30 Euro. Er stornierte den Flug nicht, erschien dann aber nicht zum Boarding und das Flugzeug startete ohne ihn. Laut dem BGH-Urteil muss ihm die Fluggesellschaft nun Steuern, Gebühren und Entgelte in Höhe von 18,41 Euro zurückzahlen.
