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3. Mai 2022 | 12:57 Uhr
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Airline muss zahlen, wenn Reisebüro Frist versäumt

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Videoserie erklärt, wie Zugreisen von Lernidee funktionieren

Zum 40-jährigen Jubiläum präsentiert Lernidee Erlebnisreisen eine neue zehnteilige Videoserie, die auf unterhaltsame Weise die wichtigsten Fragen zum Thema Zugreisen beantwortet. Expedienten erhalten so wertvolles Hintergrundwissen, um Kunden kompetent zum Urlaub auf Schienen zu beraten. Reise vor9

Werden Urlauber von der Fluggesellschaft mindestens zwei Wochen vor geplantem Abflug über eine Annullierung informiert, stehen ihnen laut EU-Fluggastrechte-Verordnung keine Ausgleichszahlungen zu. Informiert die Airline allerdings nur das Reisebüro rechtzeitig über die Streichung des Flugs und versäumt dieses danach die Zwei-Wochen-Frist, muss die Fluggesellschaft dennoch Ausgleichszahlungen leisten, so ein Urteil des Amtsgerichts Erding. Das Informationsrisiko liege bei der Airline, meinen die Richter. Süddeutsche

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