Airline muss zahlen, wenn Reisebüro Frist versäumt
Reise vor9
Mit HX Expeditions die faszinierende Arktis erkunden
Seit 130 Jahren bietet HX Expeditions eiskalte Abenteuer in den arktischen Gewässern rund um Norwegen, Spitzbergen, Island und Grönland. Ob Inselumrundung oder Nordlicht-Versprechen, die Auswahl kann kann gezielt individuell getroffen werden. Das diesjährige Jubiläum möchte HX ganz besonders feiern. Reise vor9
Werden Urlauber von der Fluggesellschaft mindestens zwei Wochen vor geplantem Abflug über eine Annullierung informiert, stehen ihnen laut EU-Fluggastrechte-Verordnung keine Ausgleichszahlungen zu. Informiert die Airline allerdings nur das Reisebüro rechtzeitig über die Streichung des Flugs und versäumt dieses danach die Zwei-Wochen-Frist, muss die Fluggesellschaft dennoch Ausgleichszahlungen leisten, so ein Urteil des Amtsgerichts Erding. Das Informationsrisiko liege bei der Airline, meinen die Richter. Süddeutsche