Airline muss zahlen, wenn Reisebüro Frist versäumt

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Werden Urlauber von der Fluggesellschaft mindestens zwei Wochen vor geplantem Abflug über eine Annullierung informiert, stehen ihnen laut EU-Fluggastrechte-Verordnung keine Ausgleichszahlungen zu. Informiert die Airline allerdings nur das Reisebüro rechtzeitig über die Streichung des Flugs und versäumt dieses danach die Zwei-Wochen-Frist, muss die Fluggesellschaft dennoch Ausgleichszahlungen leisten, so ein Urteil des Amtsgerichts Erding. Das Informationsrisiko liege bei der Airline, meinen die Richter. Süddeutsche