Airlines müssen bei Verspätung zahlen,
Airlines müssen auch bei Verspätung zahlen, urteilt der EuGH: Erreicht eine Maschine mehr als drei Stunden verspätet ihren Zielort, steht den Passagieren der gleiche Ausgleich wie bei einer Annullierung zu, präzisiert der Europäische Gerichtshof ein früheres Urteil. Nur außergewöhnliche Umstände sind ausgenommen. Die Regelung gilt rückwirkend für drei Jahre. ftd.de