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8. November 2022 | 16:59 Uhr
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Aktionsbündnis warnt vor Einbrüchen im Incoming

Vom 1. Januar an soll der komplette Umsatz mit Reiseleistungen im Touristik- und MICE-Bereich für Unternehmen mit Sitz in einem Drittland besteuert werden. Das könnte tiefgreifende Folgen für das Incoming-Geschäft haben, warnt das Aktionsbündnis Tourismusvielfalt (ATV).

Deutschland Neuschwanstein Foto iStock Rudy Balasko

Das Incoming-Geschäft in Deutschland, hier Schloss Neuschwanstein, könnte unter der kommenden Doppelbesteuerung für Nicht-EU-Anbieter leiden

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Die Pläne des Bundesfinanzministeriums seien ein deutscher Alleingang, der mit seinen gravierenden negativen Auswirkungen überdies keiner regulatorischen Notwendigkeit unterliegt, da die Europäische Kommission bereits einen Vorschlag zum Umgang mit der Margenbesteuerung innerhalb der Europäischen Union erarbeite, heißt es in einer Mitteilung des Bündnisses. Nachdem die Tourismusindustrie auf die zu erwartenden massiven Anpassungsprobleme hingewiesen hatte, war die Anwendung der Neuregelung in diesem und im vergangenen Jahr zwar aufgeschoben worden. Nun soll es umgesetzt werden – mit "gravierenden Auswirkungen auf die 36 Milliarden Euro schwere Tourismusindustrie in Deutschland", wie das Bündnis befürchtet.

Doppelbesteuerung für Nicht-EU-Anbieter

Ganz konkret resultiere die neue Regelung in einer Doppelbesteuerung der Margen von Reiseveranstaltern und MICE-Agenturen mit Sitz außerhalb der Europäischen Union. Durch die Herausforderungen der letzten Jahre und die explosionsartig steigenden Energiekosten sei die Branche ohnehin enorm geschwächt, so das ATV. Die Pläne des Bundesfinanzministeriums sorgten nun erneut für eine "erhebliche Zusatzbelastung der Tourismusindustrie, die in dieser Form vermeidbar gewesen wäre".

Besonders problematisch sei der nationale Alleingang Deutschlands, da die Europäische Kommission gegenwärtig bereits einen Vorschlag zum weiteren Umgang mit der Margenbesteuerung innerhalb der Union erarbeite. Mithin unterlägen die Pläne des Bundesfinanzministeriums "keiner regulatorischen Notwendigkeit und wären in dieser Form vermeidbar gewesen", so das Bündnis. 

EU-Kommission plant eigene Regelung

Überdies befinde sich die Europäische Kommission im Zeitplan: Der Vorschlag für den weiteren Umgang mit der Margenbesteuerung sei wie geplant bereits in der ersten Hälfte des Jahres 2023 zu erwarten. Vor diesem Hintergrund sei es, angesichts der ohnehin starken Belastung der Tourismusbranche durch die letzten Jahre, für die Industrie unverständlich, dass die Bundesregierung die regulatorische Entwicklung auf Europäischer Ebene nicht abwarte, um eine von sämtlichen Mitgliedstaaten getragene Einigung innerhalb der Gemeinschaft zur Thematik sicher zu stellen.  

Die Pläne des Ministeriums drohten eine "erhebliche bürokratische Mehrbelastung mit sich zu bringen, die Anbieter schon allein aus diesem Grunde dazu bringen könne, massiv von der Destination Deutschland abzusehen", so das ATV weiter. Dies stehe auch in eklatantem Gegensatz zu dem Versprechen der Ampel-Koalition, die Bürokratie in Deutschland abzubauen. So würde die Rechtsauffassung des Bundesfinanzministeriums von Unternehmen verlangen, sich in Deutschland mehrwertsteuerlich zu registrieren und die Mehrwertsteuer auf den vollen Verkaufspreis eines Dienstleistungspakets zu zahlen.

Wettbewerbsnachteil gegenüber den Nachbarn

 Da Agenturen in europäischen Nachbarländern durch die Neuregelung einen Wettbewerbsvorteil gegenüber deutschen Incoming-Unternehmen hätten, drohe diesen durch die Neuregelung die Gefahr, aus dem Markt gedrängt zu werden. Es sei damit zu rechnen, dass sich Nicht-EU-Reiseveranstalter auf die neue Situation einstellten, indem sie ihr Tourismusgeschäft in Deutschland reduzierten.  

Im Aktionsbündnis Tourismusvielfalt (ATV) haben sich 28 touristische Branchenverbände zusammengeschlossen.

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