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15. November 2021 | 15:45 Uhr
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Ampel-Parteien planen 3G im Nah- und Fernverkehr

SPD, Grüne und FDP haben vereinbart, dass nicht Geimpfte oder von einer Covid-19-Erkrankung Genesene ohne negativen Test keine Busse, Bahnen und Taxis mehr nutzen dürfen. Die Bundesländer sollen auch nach dem Auslaufen der Epidemischen Lage nationaler Tragweite Kontaktbeschränkungen beschließen können. Und am Arbeitsplatz stehen 3G und Homeoffice auf dem Plan. RND

Bahn ICE 3 Foto iStock huettenhoelscher
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"Die Möglichkeit, Kontaktbeschränkungen im privaten und im öffentlichen Raum anordnen zu können, soll in den Maßnahmenkatalog ergänzend aufgenommen werden“, heißt es in der vom Handelsblatt veröffentlichten Vereinbarung der mutmaßlichen Koalitionäre. Die Bundesländer sollen eine Öffnungsklausel bekommen, mit deren Hilfe sie auf Beschluss ihres jeweiligen Landtags bestimmte Maßnahmen beibehalten können. Unter anderem könnten sie dann etwa Freizeit-, Kultur- und Sportveranstaltungen sowie Versammlungen untersagen oder beschränken.

Ausgangs- oder Reisebeschränkungen sowie die Untersagung oder Beschränkung des Betriebs von Gastronomie und Hotellerie sollen dagegen ausgeschlossen sein. Außerdem sieht die Vereinbarung eine einmalige Verlängerungsmöglichkeit für die noch zu beschließende Änderung des Infektionsschutzgesetzes vor. Bisher hatten SPD, Grüne und FDP den 19. März 2022 als Datum  für die Beendigung aller Maßnahmen vorgesehen. Nun heißt es: "Der Bundestag wird ermächtigt, bis zum 19.3.2022 durch einen Beschluss die Geltungsdauer der Vorschriften um maximal drei Monate zu verlängern."

Homeoffice und 3G am Artbeitsplatz

Darüber hinaus wollen  SPD, Grüne und FDP die im Juli beendete Homeoffice-Pflicht wieder einführen. Dies ist aber Teil eines Gesetzentwurfs für die 3G-Regeln am Arbeitsplatz, der separat vorgelegt wird. Ein Gesetzentwurf von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil sieht laut Stern vor, dass Beschäftigte ihren Impfstatus offenlegen müssen. Derzeit dürfen Arbeitgeber ihre Mitarbeiter nicht danach fragen, ob sie geimpft oder genesen sind. Künftig könnten sie sogar verpflichtet sein, den Impfstatus ihrer Beschäftigten zu kontrollieren.

Am Arbeitsplatz soll dann eine generelle 3G-Regel eingeführt werden. Wer nicht nachweisen kann, dass er geimpft oder genesen ist, müsste sich dann engmaschig testen lassen. Zur Arbeit erscheinen dürfen ungeimpfte Arbeitnehmer dann nur noch mit einem maximal 24 Stunden alten Antigen-Schnelltest oder einem PCR-Test, der nicht mehr als 48 Stunden zurückliegt.

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