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22. November 2018 | 16:17 Uhr
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Mailen

BDL sieht deutsche Airlines im Wettbewerbsnachteil

Der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) sieht sich durch die Luftverkehrssteuer zunehmend einem Wettbewerbsnachteil ausgesetzt. Das ist die Kernaussage des 5. Evaluierungsberichts, den der Verband am Donnerstag vorstellte. Weil die Belastung weiter steige werde weniger investiert, deshalb verlaufe das Wachstum deutlich langsamer als in anderen europäischen Ländern, bemängelt der Verband. Im Zeitraum zwischen 2010 und 2017 habe es in Deutschland 23 Prozent betragen, in den Niederlanden 57 Prozent, in Luxemburg 120 Prozent. Der BDL führt die Steigerungsraten in den Nachbarländern auf die Abwanderung von Passagieren ins nahe gelegene Ausland zurück. Überdies hätten deutsche Fluggesellschaften seit Einführung der Luftverkehrssteuer sieben Prozent Marktanteil eingebüßt.

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Forderung nach EU-weiter Lösung

BDL-Präsident Prof. Klaus-Dieter Scheurle fordert eine gesamteuropäische Lösung. Der nationale Alleingang bei der Luftverkehrsteuer verschlechtere die Wettbewerbsposition hiesiger Fluggesellschaften und Flughäfen, so Scheurle. Sie entziehe den Unternehmen die Finanzkraft für Investitionen in Klimaschutz, Lärmschutz und Kundenservice.

2017 mussten Fluggesellschaften 1,14 Milliarden Euro Luftverkehrsteuer an den Bund abführen, etwas mehr als die Hälfte entfiel auf vier deutsche Airlines. Das hat ihnen laut BDL die Finanzkraft für weitere Investitionen in ihre Flotten entzogen – etwa für 45 Flugzeuge des besonders leisen und energieeffizienten Typs A320neo.

Weitere Erhöhung droht

Die auch als Ticketsteuer bezeichnete Luftverkehrsabgabe wird seit 2011 beim Abflug eines Fluggastes von einem inländischen Startort vom Zoll erhoben und richtet sich nach der Flugstrecke. Auch Österreich hat eine ähnliche Abgabe. Im europäischen Vergleich ist Deutschland zusammen mit Österreich seit Jahren Schlusslicht beim Wachstum. Allerdings hat das Nachbarland die Steuer unlängst halbiert.

Die große Koalition hat im Koalitionsvertrag zugesagt, die Fluggesellschaften und Flughäfen von einseitigen nationalen Kosten zu entlasten. Das sei bislang aber noch nicht geschehen, kritisiert der BDL, im Gegenteil. Mit der neuesten Verordnung zur Festsetzung der Steuersätze für 2019 werde ein erneuter Anstieg des Steueraufkommens aus der Luftverkehrsteuer festgelegt. "Wenn die wettbewerbsverzerrende Luftverkehrsteuer schon nicht abgeschafft wird, dann sollte die Steuerbelastung zumindest nicht weiter erhöht werden", fordert deshalb BDL-Präsident Klaus-Dieter Scheurle.

 

Andreas Förster

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