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Behörde reicht Fluggastdaten an Gesundheitsämter weiter

In bislang 37 Fällen seien Informationen aus der sogenannten "Passenger Name Record"-Datenbank (PNR) vom Bundesverwaltungsamt an Gesundheitsbehörden übermittelt worden, bestätigt das Bundesinnenministerium. So sollten unter anderem Personen ermittelt werden, die in angrenzenden Sitzreihen von erkrankten Passagieren saßen. Datenschützer sehen darin eine "schleichende Erweiterung" der Nutzung von Passagierdaten.