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2. Oktober 2020 | 07:00 Uhr
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Bentour lässt Quarantänepflicht von Gericht prüfen

Dass Reiserückkehrer aus Risikogebieten im Ausland bald bundesweit in Quarantäne müssen, während Reisen in inländische Risikogebiete in dieser Hinsicht folgenlos bleiben, leuchtet Bentour-Chef Deniz Ugur nicht ein. In Vertretung einer Kundin stellte er nun einen Eilantrag beim Verwaltunggericht Schleswig, um die Vorschrift prüfen zu lassen.

Ugur Deniz

Deniz Urur will die Quarantänepflicht für Rückehrer aus ausländischen Rsisikogebieten prüfen lassen

Urgur "nutzt" für seinen Ansatz zur Feststellung der juristischen Rechtmäßigkeit der Quarantäne-Verordnung eine Besonderheit der aktuellen Rechtslage in den Bundesländern Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern, erklärt er im Gespräch mit Reise vor9. Dort müssen sich Urlauber trotz des bilateralen Abkommens zwischen der Bundesregierung und der Türkei, das bei negativem Testergebnis Quarantänefreiheit für Rückkehrer aus den türkischen Provinzen Aydin, Izmir und Muğla und Antalya vorsieht, weiter in Quarantäne begeben. Weil eine solche Quarantäne-Regelung vom 15. Oktober an für Rückkehrer aus allen Risikogebieten bundesweit gelten soll, will Ugur die aktuelle Praxis in Schleswig-Holstein als Präzendenzfall nutzen. 

Die Bentour-Kundin aus dem schleswig-holsteinischen Eutin, für die der Veranstalter sämtliche Kosten des Eilantrags übernimmt, hatte sich 48 Stunden vor ihrer Rückkehr aus der Antalya auf das neuartige Coronavirus testen lassen, der Test war negativ ausgefallen. Ungeachtet dessen habe sie sich in Quarantäne begeben müssen, da das bilaterale Abkommen des Bundes in ihrem Bundesland nicht gelte, sagt Ugur. 

Richtungsweisende Entscheidung

Der Bentour-Chef hält dies für eine unverhältnismäßige Einschränkung der Reisenden und stellte deshalb den Eilantrag. Es sei für ihn unverständlich, dass man innerhalb Deutschlands in Risikogebiete reisen könne, ohne anschließend in Quarantäne zu müssen, während bei der Rückkehr aus ausländischen Risikogebieten selbst für negativ Getestete ein Quarantänezwang gelte, sagt er. Der Eilantrag beim Verwaltungsgericht in Schleswig sei insbesondere aufgrund der bevorstehenden bundesweiten Neuregelung der Teststrategie und Quarantäne-Regelungen, wichtig, erklärt Ugur. Denn die aktuellen Pläne seien "Gift für die gesamte Touristik".

Der Türkei-Spezialist rechnet nach eigenen Worten womöglich schon am Freitag mit einer Entscheidung und schätzt die Erfolgschancen als gut ein. So oder so werde die Bewertung der Richter der Touristik einen Erkenntnisgewinn bringen, sagt er. "Wir warten die Entscheidung ab und planen dann die nächsten Schritte."

Christian Schmicke

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