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15. Dezember 2017 | 08:08 Uhr
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Berge und Meer wehrt sich

Die Tui-Tochter Berge und Meer fühlt sich von der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) zu Unrecht an den Pranger gestellt. Im Zusammenhang mit einem Urteil des Landgerichts Koblenz zu obligatorischen Trinkgeldern auf Kreuzfahrten verbreitet der VZBV, dass Berge und Meer seinen Kreuzfahrtkunden an Bord automatisch zehn Euro pro Tag abgebucht habe. Das stimme nicht.

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„Die Behauptungen in der Presse sind teils schlicht falsch, so wird der Eindruck erweckt, wir als Reiseveranstalter würden uns mittels Einnahme rechtwidriger Trinkgelder bereichern“, so Berge-und-Meer-Sprecherin Nina Meyer gegenüber Gloobi. Das sei Unsinn. Nicht Berge und Meer habe Trinkgelder kassiert, sondern die Kreuzfahrtreedereien täten dies an Bord. „Richtig ist, dass wir auf das konkrete Vorgehen der Reedereien ohne Einfluss sind“, so Meyer. Im vorliegenden Fall ging es um Costa. Die Reederei habe das automatische Abbuchen von Trinkgeldern bereits im März aufgegeben. „Wir wären selbst sehr erfreut, wenn auch andere Reedereien auf diese Verfahrensweise verzichten würden.“

In dem Urteil des Landgerichts Koblenz sei es auch gar nicht um die Trinkgelder an sich gegangen, sondern nur um die Ausschreibung des Sachverhalts bei Berge und Meer. Dort hieß es: „Trinkgeldempfehlung (Sie sind sicher gerne bereit, die Leistung der Servicecrew durch Trinkgeld zu honorieren.) Hierfür wird von Ihrem Bordkonto ein Betrag i.H.v. 10,- pro Person/Nacht gebucht, die Sie an der Rezeption kürzen, streichen oder erhöhen können.“ Dieser Passus wurde von den Richtern kassiert und für rechtswidrig erklärt. „Über die Rechtmäßigkeit der Trinkgelder als solcher hat das Gericht nicht entschieden“, so Meyer.

Hier geht es zum Wortlaut des Urteils.

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