BGH-Urteil versetzt Airbnb & Co. weiteren Dämpfer
BGH-Urteil versetzt Airbnb & Co. weiteren Dämpfer: Mieter dürfen ihre Wohnung nicht ohne ausdrückliche Erlaubnis ihres Vermieters tageweise an Touristen vergeben. Die allgemeine Zustimmung zur Untervermietung reicht dazu nicht aus. Wer trotzdem Zimmer anbietet, riskiert die Kündigung. tagesschau.de, bundesgerichtshof.de