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20. November 2020 | 14:30 Uhr
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Branchenverbände wettern gegen Infektionsschutzgesetz

Die nunmehr per Gesetz geregelte Einschränkung der Reisefreiheit sowie die Möglichkeit von Beherbergungsverboten sind BTW, DRV, Dehoga und DTV ein Dorn im Auge. Außerdem kritisieren sie, dass für erzwungene Betriebsschließungen keine Entschädigungsregel vorgesehen sei.

Corona-Konflikt

Branchenverbände laufen gegen das neue Infektionsschutzgesetz sturm

Die Tinte der Unterschrift von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier unter dem neuen Infektionsschutzgesetz war noch nicht trocken, als die ersten kritischen Stimmen aus der Branche regten. Der Hotel- und Gaststättenverband Dehoga erklärte, das Gesetz sei aus seiner Sicht nicht mit dem Grundgesetz vereinbar und kündigte eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht an. Zwar sei man nicht grundsätzlich gegen einen Lockdown zum Schutz der Bevölkerung, jedoch brauche man in diesem Fall auch weiterhin Entschädigungszahlungen für die Gastronomie, so Dehoga-Präsident Guido Zöllick. Genau dies sei aber im neuen § 28a im Infektionsschutzgesetz nicht vorgesehen.

Ähnlich äußerte sich Norbert Kunz, Geschäftsführer des Deutschen Tourismusverbandes (DTV). Er beklagt zudem, dass die Branche nicht konsultiert worden sei. "Obwohl der Deutschlandtourismus zu den am stärksten betroffenen Branchen zählt, wurde der Deutsche Tourismusverband nicht angehört. Nicht einmal der Tourismusausschuss des Bundestages konnte das Gesetz formal mitberaten, sondern wurde nur über eine gutachtliche Stellungnahme beteiligt", so Kunz.

"Massiver Eingriff in die Grundrechte"

Der Dachverband BTW hält die Änderung des Infektionsschutzgesetzes für einen "massiven Eingriff in die Grundrechte zahlreicher betroffenen Unternehmer der Tourismus- und Freizeitbranche", wie Generalsekretär Michael Rabe unterstreicht. Denn einerseits würden konkrete Schließungen und massive Beschränkungen des Tourismus ermöglicht, andererseits aber keine Entschädigung der Unternehmen für die Zeit der beschränkenden Maßnahmen vorgesehen.

Man habe "im Eiltempo eine gesetzliche Rechtfertigung für Maßnahmen geschaffen, die Gerichte im aktuellen Lockdown in den letzten Wochen stets nur unter Hinweis auf die angekündigten Novemberhilfen – also Entschädigungsleistungen - als gerechtfertigt bewertet" hätten, klagt Rabe. Der BTW unterstütze die angekündigte Verfassungsbeschwerde gegen das geänderte Gesetz.

Fehlende empirische Grundlagen

DRV-Präsident Norbert Fiebig bemängelt das Fehlen einer ausreichenden Begründung dafür, "warum Reise- und Beherbergungsverbote geeignet und erforderlich sein sollen, das Pandemiegeschehen maßgeblich zu beeinflussen". Für diese grundlegenden Einschränkungen fehle die empirische Grundlage so der Verbandschef. Vielmehr hätten die Auswertungen der Weltgesundheitsorganisation WHO und des Robert-Koch-Institutes in den vergangenen Monaten gezeigt, dass Pauschalreisende aus klassischen Urlaubsländern und touristische Übernachtungen im In- und Ausland nicht zu einer erhöhten Verbreitung des Virus geführt hätten.

Fiebig kritisiert zudem, dass das Infektionsschutzgesetz die Möglichkeit eröffne, von bestimmten Branchen, wie zum Beispiel von Reiseveranstaltern bei Ausspruch von Reise- oder Beherbergungsverboten, "ein Sonderopfer zu fordern, ohne eine entsprechende Entschädigungsregel vorzusehen". Zu der vor Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens angesetzten Anhörung des Bundestagsgesundheitsausschusses seien betroffene Wirtschaftsbranchen nicht angehört worden. Das empfinde er "angesichts der Tragweite der Regelungen als nicht angemessen".

Christian Schmicke

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