Erstattet werden betriebliche Fixkosten. Antragsberechtigt sind alle Unternehmen bis maximal 500 Millionen Euro Jahresumsatz. Zu den erstattungsfähigen Kosten zählen jetzt auch bauliche Modernisierungs-, Renovierungs- oder Umbauarbeiten für Hygienemaßnahmen bis zu 20.000 Euro. Förderfähig sind auch Marketing- und Werbekosten bis maximal in Höhe der entsprechenden Ausgaben im Jahre 2019.
Für die Reisebranche wird die Fixkostenregelung erweitert. Der Ausfall oder die Rückzahlung von Provisionen von Reisebüros wegen Corona-bedingter Stornierungen und Absagen bleiben förderfähig und die Begrenzung auf Pauschalreisen wird aufgehoben.
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