Bunderat mischt Neuregelung der Versicherungsrichtlinie auf
Eigentlich schien der Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie zum Versicherungsvertrieb schon in trockenen Tüchern zu sein. Doch nun funkt der Bundesrat dazwischen. Er fordert den Bundestag auf, die Ausnahmeregelungen für Versicherungsvermittler in Nebentätigkeit – wie zum Beispiel Reisebüros – zu überdenken. Das sei ein „unüberlegter Schritt“ klagt der DRV. Die Bundesregierung habe einen „gelungenen Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Versicherungsvermittlerrichtlinie vorgelegt“, so der Verband. Er sieht vor, dass die nebenberufliche Vermittlung von Reiseversicherungen durch Reisebüros wie bisher erfolgen kann. Damit könnten sich Urlauber in Reisebüros auch in Zukunft unbürokratisch gegen Gefahren und Risiken absichern. Der Bundesrat verweist nun auf den Verbraucherschutz und regt an, die Erleichterungen für den Vertrieb von sogenannten Annexversicherungen zu streichen. Dies gehe „völlig an der Realität vorbei“, klagt DRV-Präsident Norbert Fiebig: „Der Vertrieb einer Gepäckversicherung ist weitaus weniger komplex als etwa der Vertrieb einer Lebensversicherung. Deshalb macht es Sinn, dass Reisebüros auf möglichst unkomplizierte Weise Versicherungen vermitteln. Das hat sich bewährt: So tragen sie dazu bei, dass Urlauber die Erholung und Entspannung mit Reiseschutz genießen können. Das scheint einigen Bundesländern nicht klar zu sein.“
Mallorca wirbt für Miteinander von Gästen und Einwohnern
Mit der Kampagne "Ich für dich, du für mich" will die Insel Mallorca das gute Miteinander von Gästen und Einheimischen stärken. Die Organisatoren setzen dabei auf Respekt statt Verbote. Veranstalter und Reisebüros können sich anschließen und die Botschaft an ihre Kunden weitergeben. Dabei geht es etwa um Rücksicht im Alltag, den Schutz von Natur und Kultur und die Unterstützung lokaler Anbieter. Reise vor9
Der Gesetzgeber müsse darauf achten, dass der Verkauf von Reiseversicherungen im Reisebüro nicht verkompliziert wird. Denn diese Zusatzleistungen seien für die Urlauber wichtig. Das Negativbeispiel Großbritannien zeige, was passiert, wenn der Gesetzgeber den Vertrieb von Reiseversicherungen mit dem von Lebensversicherungen gleichsetzt. Die Produkte gelangten dann nicht an den Kunden und der Urlauber reise ohne Schutz. Der Verband rät dem Bundestag, an dem Gesetzentwurf der Bundesregierung festzuhalten und den Ausführungen des Bundesrates hinsichtlich der Annexversicherungen „keine weitergehende Beachtung zu schenken“. „Alles andere wäre ein Bärendienst an Reisevertrieb, Urlaubern und Verbrauchern“, so Fiebig.