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30. Januar 2017 | 11:54 Uhr
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Bundeskartellamt segnet LH-Wetlease von Airberlin-Maschinen

Das Bundeskartellamt den vorsorglich angemeldeten Wetlease-Vertrag zwischen den beiden Airlines abgenickt. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, begründet die Freigabe damit, dass Lufthansa mit den neuen Flugzeugen zwar die Möglichkeit habe, zu expandieren. Dieser Zuwachs sei jedoch "nicht ausreichend, um eine Untersagung des Vorhabens zu tragen", sagt er. Zudem habe die Übernahme der Flugzeuge keinen Einfluss auf die Neuvergabe der Slots, die bislang von Airberlin genutzt wurden.

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Der Vertrag sieht die Überlassung von 38 Airberlin-Flugzeugen des Typs Airbus A319 und A320 mitsamt Cockpit-Crew und Kabinenpersonal an Lufthansa und ihre Tochtergesellschaften Eurowings und Austrian Airlines vor. Wie beim Wetlease üblich, bleibt die operative Verantwortung für Flugbetrieb, Crewplanung und Wartung bei Airberlin.

Mehrere Wettbewerber der Lufthansa hatten sich mit Stellungnahmen gegen das Vorhaben gewandt. Kunden und Reisevermittler hätten dagegen mehrheitlich keine schweren wettbewerblichen Bedenken geltend gemacht, heißt es in einer Mitteilung des Kartellamts.Andere Teile der laufenden Restrukturierung von Airberlin – etwa das geplante Joint Venture zwischen Tui, Etihad und Niki – seien nicht Gegenstand des beim Bundeskartellamt angemeldeten Vorhabens und der fusionskontrollrechtlichen Prüfung gewesen.

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