Tägliche News für die Travel Industry

30. Juli 2021 | 16:19 Uhr
Teilen
Mailen

Bundesregierung beschließt Testpflicht für Reiserückkehrer

Wie erwartet hat das Kabinett am Freitag die Testpflicht für alle nicht vollständig gegen eine Covid-19-Erkrankung geimpften oder davon genesenen Reiserückkehrer ab 1. August beschlossen. Zu diesem Termin entfällt außerdem die Kategorie der "einfachen“ Risikogebiete bei der Einschätzung der Gefährdung durch das Coronavirus.

Corona Schnelltest

Wer ungeimpft aus dem Ausland zurückkehrt, muss getestet sein

Anzeige
Texas

Malta-Fans aufgepasst: Themenwoche MALTA in Counter vor9

Ein Urlaub nach Malta ist viel mehr als Sonne und Meer. Historische Schauplätze, kleine Dörfer, eine mediterrane Küche mit einem Hauch von Orient und wunderschöne Buchten. Viele nützliche Reisetipps rund um Malta haben wir in unserer Themenwoche in Counter vor9 für Sie zusammengestellt. Jetzt beim Gewinnspiel mitmachen und eine Reise nach Malta gewinnen!

Übrig bleiben damit laut der neuen Verordnung noch die Kategorien Hochinzidenzgebiet für Regionen mit besonders hohen Infektionszahlen sowie Virusvariantengebiet für Gegenden, in denen sich gefährliche, hierzulande bislang noch nicht dominierende Coronavirus-Mutationen ausbreiten. Für sie ändert sich nichts. Ungeimpfte Rückkehrer aus Hochinzidenzgebieten müssen sich zehn Tage in Quarantäne begeben und können sich nach dem fünften Tag "freitesten“. Bei Variantengebieten gilt eine 14-tägige Selbstisolationspflicht ohne die Möglichkeit, sich früher freizutesten.  

Die Kosten für die PCR- oder Antigen-Schnelltests vor der Rückkehr sind von den Reisenden selbst zu tragen. In Deutschland bleiben Antigentests vorerst kostenfrei. Wer sich den neuen Coronaregeln entzieht, muss mit einer Strafe von bis zu 25.000 Euro rechnen.

Grenzpendler und Grenzgänger sind von der Anmelde- und Absonderungspflicht ausgenommen. Bei einem Voraufenthalt in einem Virusvariantengebiet gilt das nur, wenn ihre Tätigkeit für die "Aufrechterhaltung betrieblicher Abläufe oder der Aufenthalt zu Bildungs- oder Studienzwecken dringend erforderlich und unabdingbar ist". Weiterhin gibt es Ausnahmen für Personal, das zur Sicherstellung des grenzüberschreitenden Personen- und Güterverkehrs gebraucht wird.

Anzeige Reise vor9