"Spitze des Eisbergs"
Die von der Bundesregierung vorgelegten Zahlen seien "beunruhigend", denn sie bildeten nur die "Spitze des Eisbergs", klagt DRV-Präsident Norbert Fiebig. Denn nur die tatsächlich veranlagten Reiseveranstalter seien bisher erfasst. Das aktuell identifizierte Steueraufkommen könne daher nur als erster Indikator dafür gewertet werden, was wirklich an zusätzlicher Steuerbelastung auf die deutschen Reiseveranstalter zukomme.
Umfragen des DRV hätten ergeben, dass 78 Prozent aller auf Gewerbesteuerhinzurechnung geprüften Veranstalter Einspruch gegen den Steuerbescheid eingelegt hätten. Von diesen hätten 55 Prozent die Forderungen unter Vorbehalt beglichen. Die Zahlung erfolge mit dem Ziel, die "Zinsfalle" zu umgehen. Denn wenn eine Steuerschuld nicht unmittelbar beglichen und nach Klärung durch die Gerichte doch der gesamte Betrag eingefordert wird, sind zusätzlich sechs Prozent Zinsen fällig.
Gravierende Folgen
Die Steuer sei für viele Reiseveranstalter gleichbedeutend mit einer Kostenexplosion, die sie im schlimmsten Fall an den Ruin treiben könne, warnt der DRV. Laut Erhebungen des Verbandes ist ein Drittel der deutschen Reiseveranstalter überzeugt, zumindest Teile ihres Unternehmens ins Ausland verlagern zu müssen, wenn sich bei der Gewerbesteuerhinzurechnung nichts zum Positiven verändert. 62 Prozent geben an, sie müssten voraussichtlich Mitarbeiter entlassen. 24 Prozent rechnen damit, das Veranstaltergeschäft komplett aufgeben zu müssen.
DRV-Chef Fiebig setzt seine Hoffnungen nun auf den Tourismusbeauftragten der Bundesregierung, Thomas Bareiß. Dieser habe zugesagt, das Problem angehen zu wollen. "Wir sind zuversichtlich, dass Herr Bareiß sich der Lösung der Problematik rasch annehmen wird", so Fiebig. Übrigens: Für die Abschaffung der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung von Übernachtungsleistungen wollte sich bereits der frühere Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel stark machen.