Bundesregierung verlängert und erweitert KfW-Programm
Die Bundesregierung hat das KfW-Sonderprogramm bis zum 30. Juni 2021 verlängert, darunter auch den KfW-Schnellkredit. Solo-Selbstständige und Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten können ab sofort einen KfW-Schnellkredit über ihre Hausbanken beantragen.

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Auch Soloselbständige und Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten können nun KfW-Schnellkredite beantragen
Der Kreditrahmen beträgt bis zu 300.000 Euro, die maximale Höhe hängt von dem im Jahre 2019 erzielten Umsatz ab. Der Bund übernimmt dafür das vollständige Risiko und stellt die Hausbanken von der Haftung frei. Verbessert werden auch die Regelungen zur Tilgung der KfW-Schnellkredite. Vom 16. November an ist nun auch die vorzeitige anteilige Tilgung ohne Vorfälligkeitsentschädigung. Dies erleichtere die Kombination mit anderen Corona-Hilfsprogrammen, heißt es auf dem Bundeswirtschaftsministerium.
Der Deutsche Reiseverband begrüßt die Entscheidung der Regierung. Insbesondere die Ausweitung des KfW-Schnellkredits auf Soloselbständige und Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten sei "eine frühe Forderung des DRV und der absolut richtige Schritt, um die Not der kleinen und Kleinstunternehmen unter den Reisebüros und Reiseveranstaltern zu lindern und ihnen unbürokratisch Liquidität zur Verfügung zu stellen", sagt DRV-Präsident Norbert Fiebig.
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