Bundesregierung verschärft Luftsicherheitsgesetz
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Als Reaktion auf Protestaktionen der Letzten Generation will die Bundesregierung das Luftsicherheitsgesetz verschärfen. Das Kabinett billigte eine entsprechende Vorlage. Sie sieht vor, dass ein neuer Straftatbestand eingeführt wird: Wer unberechtigt auf Rollfelder oder Landebahnen von Flughäfen vordringt, soll mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren bestraft werden. Beim Mitführen verbotener Gegenstände sollen es bis zu fünf Jahre sein. Flughafenbetreiber werden zugleich gesetzlich verpflichtet, die Sicherheitsbereiche einschließlich der Rollfelder besser gegen unbefugtes Eindringen zu sichern. Airliners