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26. Februar 2026 | 19:38 Uhr
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Mailen

Bundestag beschließt neues Luftsicherheitsgesetz

Zur Abwehr von Drohnen, die den Flugverkehr beeinträchtigen, sollen die Länder künftig die Bundeswehr um Unterstützung bitten können. Das Verteidigungsministerium soll allein über den Einsatz entscheiden. Bislang musste man sich mit dem Innenministerium abstimmen. Künftig müssen Personen, die den Luftverkehr gefährden, mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe rechnen. Ein entsprechendes Gesetz beschloss der Bundestag am Donnerstag. Tagesschau

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