Bundestag verlängert höheres Kurzarbeitergeld
Die Regelung zum höheren Kurzarbeitergeld endet nun nicht mehr wie ursprünglich geplant Ende Dezember, sondern läuft bis Ende März weiter. Sie sieht vor, dass Beschäftigte ab dem vierten Bezugsmonat 70 Prozent der Nettoentgeltdifferenz erhalten – statt 60 Prozent. Die sogenannte Nettoentgeltdifferenz soll zudem mit der Zahl der Kinder steigen. Der erleichterte Zugang zu Kurzarbeitergeld war bereits zuvor verlängert worden. RND