Die Fluggesellschaften seien verpflichtet, die Dokumente vor dem Abflug zu prüfen, unterstrich Romann gegenüber der „Bild am Sonntag“. Die mangelhaften Kontrollen seien "verantwortungslos". Für die Airlines könnte die Nachlässigkeit teuer werden. Nach Angaben des Chefs der Bundespolizei drohen pro Verstoß und Passagier Bußgelder der Gesundheitsämter von bis zu 25.000 Euro.
Seit dem vergangenen Samstag herrschen weitreichende Einreisesperren für Menschen aus Ländern, in denen besonders ansteckende Mutationen des Coronavirus grassieren. Betroffen sind Großbritannien, Irland, Portugal, Südafrika, Brasilien, Lesotho und Eswatini. Es herrscht ein Beförderungsverbot für Fluggesellschaften, Bahn-, Bus- und Schiffsunternehmen bis zum 17. Februar. Ausnahmen gelten unter anderem für alle Deutschen und in Deutschland lebenden Ausländer sowie für Transitpassagiere und den Warenverkehr.
