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18. März 2019 | 08:00 Uhr
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Clinch um Airline-Kundengeldabsicherung geht weiter

Weite Teile der Touristik sind sich einig, dass Verbraucher, Reisebüros und Veranstalter besser gegen Airline-Insolvenzen geschützt werden müssen. Bis auf die Airlines selbst. Deren Vertreter sehen keinen Handlungsbedarf und warnen vor hohen Kosten, um ein vergleichsweise geringes Risiko abzusichern.

Germania

Die Germania-Pleite und weitere Insolvenzen beschäftigen Branche und Kunden weiter

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Welche Lösung am besten geeignet wäre, die Risiken von Partnern und Kunden bei Pleiten von Fluggesellschaften zu minimieren, darüber gehen die Meinungen auseinander. Der Geschäftsreiseverband VDR brachte einen Vorschlag ein, der aus seiner Sicht alle Formen von Versicherungen entbehrlich machen würde. Er schlägt vor, Kunden den Flugpreis erst beim Check-in bezahlen zu lassen.

"Mit dem bisherigen Vorgehen gewähren Flugreisende den Airlines bis zum Zeitpunkt der Beförderung einen Kredit, obwohl die Beförderungsleistung noch nicht erbracht ist und auch nicht garantiert werden kann. Für die Bezahlung bei Leistungserbringung sind Lösungen anzubieten, die eine Zahlung auch sicher gewährleisten können, um die Beförderung sicherzustellen", sagte VDR-Präsidiumsmitglied Inge Pirner, die als Sachverständige vor dem Ausschuss die Belange der Geschäftsreisenden vertrat. Zugleich würde sich durch diese Praxis bei Flugstreichungen die bislang umständliche Rückerstattung des Flugpreises erübrigen.

Pflichtversicherung, Fonds-Lösung oder neue Anzahlungsregeln?

Auch die Verbraucherzentrale Bundesverband, bei der Anhörung vertreten durch die Leiterin des Teams Mobilität und Reisen, Marion Jungbluth, könnten sich mit einer Änderung der Anzahlungsregeln anfreunden. Dafür müsste eine entsprechenden Zusatzregelung etwa in den reiserechtlichen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) getroffen werden, heißt es. Zugleich sympathisieren die Verbraucherschützer mit dem Ansatz einer verpflichtenden Insolvenzversicherung, vorzugsweise auf europäischer Ebene.

Ebenso sei es denkbar, pro verkauftem Flugticket einen bestimmten Betrag in einen Garantiefonds einzuzahlen, so die Verbraucherzentrale Bundesverband. Der Unterschied zwischen einem Garantiefonds und dem Versicherungsmodell bestehe darin, dass nur ein einziger Garantiefonds einzurichten sei, während beim Versicherungsmodell mehrere konkurrierende Versicherungen mit von der Partie sein könnten.

Auch Rechtsanwalt Hans-Josef Vogel, der bei der Anhörung den Reisebüroverband VUSR vertrat, steht einer Fonds-Lösung positiv gegenüber. Zugleich hält er die aus dem Veranstalterbereich bekannte Praxis, nur einen Teil des Preises bei der Buchung anzuzahlen und den Rest erst kurz vor der Reise, für geeignet, das Verlustrisiko der Passagiere zu reduzieren.

Airlines mauern

Völlig anders sieht Matthias von Randow, Hauptgeschäftsführer des Airline-Verbandes BDL, die Sache. "Die deutsche Luftverkehrswirtschaft lehnt eine weitergehende Insolvenzabsicherung von Luftfahrt-unternehmen als Form einer Überregulierung des Sektors sowie als nationale Wettbewerbsverzerrung ab", stellt er klar. Die Luftfahrtunternehmen argumentieren damit, dass fünf größeren Airline-Insolvenzen in den vergangenen sechs Jahren rund 20.000 Unternehmensinsolvenzen pro Jahr entgegenstünden.

Dies spiegele wider, dass wider, dass "für den Kunden die Wahrscheinlichkeit, von einer Insolvenz eines Luftfahrtunternehmens betroffen zu sein, um ein Vielfaches geringer als in anderen Wirtschaftszweigen" sei. Eine „unilaterale einseitige Insolvenzabsicherung zulasten der Luftfahrtunternehmen“ gehe "an der jeweiligen Betroffenheit der Bürger vorbei", glaubt der Airline-Vertreter, der zugleich vor hohe Kosten jeglicher Form der Pflichtabsicherung und drohenden Arbeitsplatzverlusten warnt.

Wie bereits berichtet, hatten sich Bündnis 90/Grübe, Linke und AfD in separaten Anträgen jeweils für eine Verbesserung der Absicherung von Kundengeldern bei Airline-Pleiten ausgesprochen. Ob die Bundesregierung aus CDU, CSU und SPD den Initiativen der Oppositionsparteien im Bundestag folgt, steht freilich auf einem anderen Blatt.

Christian Schmicke

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