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13. April 2020 | 18:25 Uhr
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Condor-Verkauf an LOT-Mutter endgültig geplatzt

Die polnische Staatsholding PGL ist von der Übernahme des Ferienfliegers zurückgetreten. Man habe Condor am Montag darüber unterrichtet, bestätigte eine Sprecherin. Nun wird eine vorübergehende Verstaatlichung wahrscheinlicher, denn diese Woche läuft ein vom Bund verbürgter KfW-Kredit über 380 Millionen Euro aus.

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PGL hat den Condor-Kauf platzen lassen

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Condor muss damit unter hohem Zeitdruck Geldquellen finden, um den Übergangskredit zurückzahlen zu können. Der Ferienflieger ist vom Rückzug der Polen, der sich in den vergangenen Wochen angedeutet hatte, nicht überrascht. "Condor ist auf dieses Szenario vorbereitet und beabsichtigt nach wie vor, das Schutzschirmverfahren bald zu verlassen", zitiert die Welt eine Sprecherin.

Für die Airline mit ihren rund 4.200 Beschäftigten und gut 50 Flugzeugen sei in Zukunft beispielsweise eine Treuhänderstruktur denkbar, berichtet die "Welt". Die Fluggesellschaft bräuchte einen Treuhänder, der zeitweise an die Stelle eines Investors tritt, um Zeit zu gewinnen. Wenn sich die Airline-Industrie wieder in stabilerer Lage befände, könnte man sich erneut auf die Suche nach einem neuen Eigentümer machen.

Kurzfristig geht es für Condor um Staatshilfen. Auch eine befristete Staatsbeteiligung gilt in Branchenkreisen als möglich. Die Bundesregierung würde dabei im Fall einer erneuten Brückenfinanzierung eine wichtige Rolle spielen. Denkbar ist nach Informationen der Süddeutschen Zeitung auch, dass Condor wieder unter dem Dach des Lufthansa-Konzerns landet. Dieser muss ebenfalls Staatshilfen beantragen, so dass die Bundesregierung dort künftig Mitspracherechte haben könnte.

Condor gehörte lange zu Lufthansa, war dann aber 2009 komplett an Thomas Cook verkauft worden. Zuletzt hatte Lufthansa im vergangenen Jahr wieder Interesse an dem Ferienflieger bekundet. Das geplante Engagement von PGL belastete die Beziehungen schwer. So kündigte Lufthansa unter anderem an, die Vereinbarungen über Zubringerflüge für die Condor-Langstrecke nach Ablauf der Vertragszeit auf den Prüfstand zu stellen.

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