Deutsche-Börse-Tochter soll für Airberlin-Schulden zahlen
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Weil die Deutsche-Börse-Tochter Clearstream in Großbritannien, wo die Aktien der insolventen Airberlin gehandelt wurden, als Inhaberin aller Stammaktien eingetragen ist, könne sie für die Verbindlichkeiten zur Rechenschaft gezogen werden, glaubt Insolvenzverwalter Lucas Flöther. Denn durch den Brexit habe sich die Aktiengesellschaft in eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts verwandelt, bei der die Eigentümer für Schäden geradestehen müssten. Die Summe der anerkannten Forderungen beträgt 497,8 Millionen Euro. Handelsblatt