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25. Oktober 2012 | 13:18 Uhr
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Deutsche Gerichte auch für Ferienhaus-Mängel in der EU zus

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Deutsche Gerichte auch für Ferienhaus-Mängel in der EU zuständig: Der Bundesgerichtshof hat klargestellt, dass sich Urlauber wegen Schadenersatz an deutsche Gerichte wenden können. Ein Veranstalter wollte den Rechtsstreit im Ausland austragen, verlor aber. spiegel.de