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10. August 2021 | 17:59 Uhr
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Die wichtigsten neuen Coronaregeln im Überblick

Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Regierungschefs der Länder haben ein Ende kostenloser Corona-Schnelltests zum 11. Oktober beschlossen. Umfassende Testpflichten ab einer Inzidenz von 35 bleiben bestehen. Überbrückungshilfen und Kurzarbeiterregelungen des Bundes werden bis Jahresende fortgesetzt.

Corona Schnelltest

Antigen-Schnelltests sind vom 11. Oktober an nicht mehr kostenlos

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Nach ihren Beratungen zur Anpassung der Maßnahmen zur Bekämpfung der Coronapandemie haben Bund und Länder beschlossen, dass nicht geimpfte und genesene Bundesbürger etwa in der Hotellerie und der Gastronomie einer strengeren Testpflicht unterliegen. Unter anderem sind vom 23. August an negative Coronatests Voraussetzung für die Beherbergung in Hotellerie und Ferienunterkünften. Sie müssen bei der Anreise und zweimal pro Woche während des Aufenthalts erfolgen. Auch der Zugang zur Innengastronomie sowie zu Veranstaltungen und Festen ist daran gebunden; ebenso wie Sport im Innenbereich. Antigen-Schnelltests dürfen dabei nicht älter ist als 24 Stunden, PCR-Tests nicht älter als 48 Stunden sein.

Ausgesetzt werden diese Regeln ganz oder teilweise, wenn, wie in vielen Landstrichen derzeit, die Sieben-Tage-Inzidenz in einem Landkreis stabil unter 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern liegt oder das Indikatorensystem eines Landes (das weitere Faktoren einbezieht, wie zum Beispiel Hospitalisierung) ein vergleichbar niedriges Infektionsgeschehen widerspiegelt, und wenn ein Anstieg der Infektionszahlen durch die Aussetzung der Regelungen nicht zu erwarten ist.

Kostenlose Tests für Kinder und Jugendliche bleiben

Das Angebot kostenloser Bürgertests für alle soll mit Wirkung vom 11. Oktober entfallen. Für Personen, die nicht geimpft werden können und für die keine allgemeine Impfempfehlung vorliegt – dazu zählen etwa Schwangere, Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren – werde es weiterhin die Möglichkeit zum kostenlosen Antigen-Schnelltest geben, kündigt die Bundesregierung an. Alle anderen müssen für Schnelltests für den Besuch von Veranstaltungen, Gastronomie, Hotellerie oder bei Auslandsreisen selbst aufkommen. Begründet wird der Schritt damit, dass der Staat mittlerweile jedem, der dies wünsche, ein kostenloses Impfangebot mache. Deshalb könne man die Kosten für die Tests nicht mehr der Allgemeinheit aufbürden.

Außerdem sagt der Bund von der Krise betroffenen Unternehmen zu, die Überbrückungshilfen zu verlängern. Nach allgemeiner Erwartung soll Ü III plus bis zum Jahresende ausgeweitet werden. Zudem sollen die Regelungen für Kurzarbeit bis dahin weiter gültig bleiben.

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