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25. Juni 2018 | 10:18 Uhr
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DIHK: Musterfeststellungsklagen bergen Erpressungspotenzial

Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) fordert die Politik auf, die Klagebefugnis für die Musterfeststellungsklage zu überdenken. Die Klagemöglichkeit biete "unter dem Deckmantel des Verbraucherschutzes ein Einfallstor für Rechtsmissbrauch – bis hin zu möglicher Erpressung von Unternehmen durch private Organisationen mit handfesten Eigeninteressen", erklärt DIHK-Justiziar Stephan Wernick.

So zeige etwa der Streit um die Klageberechtigung der Deutschen Umwelthilfe, wie schwer sich der Gesetzgeber mit Unterscheidungskriterien bei privaten Verbänden tue. "Deshalb halten wir die Klageberechtigung privater Vereine nach wie vor für einen Webfehler", so Wernicke. Er sieht sogar absurde Wettläufe um die erste Klage kommen.

Mit der Musterklage können Betroffene, vertreten durch Verbände, gemeinsam gegen Unternehmen vorgehen. Die Klagebefugnis der Verbände ist an einige Bedingungen geknüpft: So müssen sie beispielsweise mindestens 350 Einzelmitglieder oder 10 Mitgliedsverbände haben und seit vier Jahren bestehen. Dies kritisieren wiederum etliche Verbände unter anderem aus dem Umwelt- und Naturschutz, da dadurch eine Vielzahl hochqualifizierter Verbände nicht klageberechtigt sei.

MN

 

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