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3. April 2020 | 14:49 Uhr
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Diskussion um Gutscheinlösung geht weiter

Das Echo auf die Initiative der Bundesregierung, Erstattungen für abgesagte Flüge und Pauschalreisen auch in Form von Gutscheinen zu ermöglichen, ist erwartungsgemäß gespalten. Unterdessen legt der DRV einen Vorschlag zum Umgang mit der Lösung vor.

Reisegutschein

Die gutscheinlösung bleibt umstritten

Das DRV-Modell sieht vor, dass Veranstalter, die Gutscheine ausgeben, bereits gezahlte Provisionen nicht von den Reisebüros zurückfordern. Dies gelte für die Veranstalter, die bereits mit Buchung Provisionen zahlen, betont der Verband. Die anderen Veranstalter sollen sich nach dem DRV-Modell verpflichten, auf die Höhe der Gutschrift eine Provision an die Reisebüros zu zahlen. Dies stärke deren Liquidität, betont der Verband.

Die Gutscheine sollten sowohl an den Veranstalter als auch an die Vertriebsstelle gebunden sein, fordert der DRV. Andere Lösungen wären zu kompliziert. "Denn erstens verlöre das Reisebüro, das ursprünglich die Reise gebucht hat, seinen Provisionsanspruch. Zweitens wäre die Einlösung des Gutscheins bei einem anderen Reiseveranstalter nicht hilfreich für den Veranstalter, bei dem ursprünglich gebucht wurde", heißt es in einer Mitteilung.

Nur-Hotels und Zusatzleistungen außen vor

Der Verband Internet Reisevertrieb VIR begrüßt die Gutscheinlösung, sieht in dem Lösungsansatz aber Lücken. „Ein erheblicher Teil der Wertschöpfungskette innerhalb der Touristik fällt nach derzeitigem Stand durch das Raster“, sagt VIR-Vorstand Michael Buller. "Insbesondere im Hinblick auf reine Hotelleistungen oder Zusatzprodukte wie Mietwagen und Flughafenparkplätze spart der Vorstoß einen maßgeblichen Teil unserer Branche aus – hier fehlt eine adäquate Lösung bisher komplett und benachteiligt insbesondere den touristischen Mittelstand."

Darüber hinaus ignoriere der Beschluss der Bundesregierung die Wechselwirkung im B2B-Bereich der Touristik, so Buller weiter. "Für zahlreiche touristische Dienstleister wie die Technologie-Anbieter funktioniert ein Voucher-Modell nicht wirklich", so der VIR-Vorstand. "Auch entschärft ein Gutschein nicht die Charge-Back Problematik mit den Zahlungsprovidern. Ich wünsche mir von der Bundesregierung für Unternehmen des gesamten touristischen Spektrums eine Berücksichtigung bei den Lösungen. So wie der aktuelle Status ist, nutzen sie zwar einem wichtigen Teil der Branche, aber eben nicht allen."

Liquiditätssischernd oder verbraucherfeindlich?

Bei den Reisebüros bleibt das Echo auch nach der Entscheidung des "Corona-Kabinetts" gespalten. Die einen zeigen sich erleichtert, dass nun bereits gezahlte Provisionen vermutlich auf ihren Konten verbleiben. Andere fürchten unangenehme Diskussionen mit Kunden, die nun vor der Wahl stehen, entweder beim selben Veranstalter neu zu buchen oder bis mindestens Ende 2021 auf ihr Geld zu warten. Zudem, so argumentieren einige, werde dann eben das Geld für die nächste Buchung in der Kasse fehlen.

Auch in der Politik gehen die Urteile weit auseinander. Die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Eva Högl, hat Pläne der großen Koalition verteidigt. "Die Gutscheinlösung für Pauschalreisen, Flüge und Konzertkarten ist ein fairer Lastenausgleich zwischen Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie den vielen großen aber auch kleinen Tourismusunternehmen und Konzertveranstaltern", sagte Högl den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland.

Dagegen sagte Linken-Chef Dietmar Bartsch der Deutschen Presse-Agentur: "Die Bundesregierung lässt viele Reisekunden im Regen stehen. Der Gutscheinzwang darf so nicht bleiben. Es kann nicht sein, dass die Kunden den Rettungsschirm für die Reisebranche finanzieren müssen." Bartsch fordert stattdessen ein Bundesprogramm für die Reisebranche. Ähnlich hatten sich auch die Grünen geäußert, die für eine Fondslösung plädierten.

Christian Schmicke

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