Bislang seien bereits rund 260 Millionen Euro an etwa 180.000 Antragsteller ausgezahlt worden, erklärt der DRSF auf seiner Website. Nun wolle er sicherstellen, dass alle anspruchsberechtigten Verbraucher die ihnen zustehende Erstattung erhalten. Wer von der FTI-Insolvenz betroffen sei, aber bisher noch keinen Antrag gestellt habe, solle einen der vom DRSF angebotenen Wege zur Erstattung nutzen, um sich zu melden.
Wer per E-Mail oder Brief zum Erstattungsprozess eingeladen sei, könne seinen Antrag online über das Erstattungsportal oder postalisch stellen. Verbraucher, die noch keine Einladung vom DRSF erhalten hätten, könnten sich über das offene Registrierungsportal anmelden.
Anträge können nach Angaben des Fonds noch bis Ende 2027 eingereicht werden. Diese Frist basiere auf der gesetzlichen Verjährungsfrist des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).
