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12. Oktober 2023 | 15:15 Uhr
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DRV befürchtet Verzerrung des Wettbewerbs durch EU-Regeln

Die von der EU-Kommission angekündigte Überprüfung der Pauschalreiserichtlinie könnte auf eine weitere Verschärfung der Rahmenbedingungen hinauslaufen, vermutet der Verband. Dies würde den Wettbewerb weiter zugunsten großer OTAs verändern, die ohnehin unter günstigeren Bedingungen arbeiteten als klassische Reiseveranstalter.

Europa-Flagge

Die EU-Kommission will die Regeln für Pauschalreiseanbieter verschärfen, befürchtet der DRV 

"Europa will uns weitere Regelungen aufzwingen – und das, obwohl Schutz und Sicherheit gerade bei der besonders verbraucherfreundlichen Pauschalreise ohnehin schon sehr gut funktionieren", kritisiert der DRV-Präsident. Unter dem Vorwand, etwas für die Reisenden tun zu wollen, drohe aus Brüssel eine weitere Verschärfung der Pflichten von Reiseveranstaltern und Reisemittlern. Zusätzliche Auflagen kosteten Geld und verteuerten das Produkt Pauschalreise – und das mache es für die Reisenden unattraktiver. In der Folge buchten preissensible Kunden dann die auf den ersten Blick günstigere – aber ungeschützte – Reise. Am Ende würden immer weniger Menschen gut geschützt verreisen – und immer mehr ohne jeglichen Schutz. Das eigentliche Ziel der EU werde damit ad absurdum geführt.

Die Sache mit der Anzahlung

Konkret drehen sich die Befürchtungen vor allem um eine Deckelung der Anzahlungshöhe bei 20 Prozent. Diese Höhe ist zwar auch heute bei vielen Reisen die Regel, doch haben Veranstalter die Möglichkeit, höhere Anzahlungen zu kassieren, wenn sie ihrerseits höhere Kosten für Vorleistungen geltend machen können. Dies gelte klassischerweise für Rundreisen, aber auch für dynamisch paketierte Pauschalreisen, bei denen der Fluganteil vorab voll bezahlt werden müsse. Würde die EU hier die Regeln verschärfen, müsste dies zwangsläufig zu höheren Preisen für diese Produkte führen.

OTAs würden profitieren

Ein Dorn ist DRV-Hauptgeschäftsführer Dirk Inger dabei vor allem im Auge, dass große OTAs von diesen verschärften Regeln weder heute noch künftig erfasst werden. Da sie mehrere Leistungen in der Regel getrennt voneinander abrechnen, werden daraus rechtlich keine Pauschalreisen. Entsprechend geringer seien die Pflichten bei der Absicherung ihrer Kunden und ihrer Gelder, was sich nicht zuletzt in niedrigeren Preisen ausdrücke. Dabei, so Inger, handele es sich im Grund auch bei diesen Bündelungen um Pauschalreisen.

Praxis bei Flugzahlungen erneut auf der Agenda

Auch das seit langem immer wieder diskutierte Thema der Zahlung für Airline-Tickets. Dass diese den vollen Preis direkt bei der Buchung kassieren dürften, während Reiseveranstaltern nun noch schärfere Regeln drohten, sei nicht in Ordnung stellt Inger klar. Erst recht, wenn man berücksichtige, dass Fluggesellschaften Kundengelder nicht gegen Insolvenz absichern müssten. Das seien keine fairen Wettbewerbsbedingungen klagt Inger, der die Ursache für die Ungleichbehandlung vor allem darin sieht, dass Airlines und Veranstalter bei der EU in unterschiedlichen Ressorts angesiedelt sind. Während die Fluggesellschaften vom industriefreundlichen Verkehrsressort beaufsichtigt würden, fielen die Veranstalter in die Zuständigkeit der Verbraucherschützer. Deren Ziele seien zwar ehrenwert, aus politischer Sicht aber auch bequem: "Man schreibt etwas vor und ausbaden müssen es andere", erklärt der Verbands-Geschäftsführer süffisant.

Längerer Zeithorizont

Bis die möglicherweise drohenden neuen Regeln greifen, dürfte übrigens noch einige Zeit ins Land gehen. Zum 30. November rechnet Verbandschef Fiebig mit einer Vorlage, die allerdings bis zu den nächsten Wahlen im März kommenden Jahres nicht mehr ratifiziert werden dürften, glaubt er. Bis das Thema von den dann neu gebildeten Gremien erneut aufgegriffen und schließlich abgesegnet werde, dürfte weitere Zeit verstreichen. Und auch die Umsetzung möglicher Regeländerungen in nationales Recht dauere danach erfahrungsgemäß noch ein bis zwei Jahre.

Christian Schmicke

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