DRV bestreitet, Einblick in FTI-Zahlen erhalten zu haben
In der Diskussion um Hinweispflichten von Reisebüros bei wirtschaftlichen Schieflagen von Veranstaltern rückten zuletzt auch der Deutsche Reisesicherungsfonds DRSF und der Deutsche Reiseverband als dessen größter Gesellschafter in den Fokus der Aufmerksamkeit. Der Verband erklärt dazu, die finanzielle Situation von Unternehmen im Reisemarkt unterliege klar geregelten Kontrollmechanismen. Zuständig für die Überwachung seien Aufsichtsbehörden, Sicherungssysteme und Wirtschaftsprüfer. Die Gesellschafter erhalten nach Angaben des Verbands keinen Einblick in die Finanzlage von Unternehmen, die im DRSF versichert sind. FVW (Abo)